Willkommen bei der anbinder Beratungs GmbH -
Die Fachberatung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung
Wir, die anbinder Beratungs GmbH, haben uns auf Firmen spezialisiert, die im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
sind oder eine solche anstreben. Ob Sie als Zeitarbeitsfirma oder als Mischbetrieb Hilfe benötigen - wir sind in allen Fragen rund um das Thema Zeitarbeit für sie da. In dem praxisbezogenen und individuell auf Ihre eigenen Bedürfnisse angepassten Beratungsservice zeichnen wir uns durch fachlich einwandfrei recherchierte und aufbereitete Informationen zur Thematik Arbeitnehmerüberlassung aus.
Gründungsberatung
Analyse der Arbeitsprozesse
Revision der Personalakten
Begleitung von Betriebsprüfungen
Schulungen und Seminare
Wir begleiten Sie in allen Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung.
Vor und bei Ihrer Firmengründung
Als Vorbereitung für eine anstehende Betriebsprüfung
Bei Beanstandungen oder Problemen nach erfolgter Betriebsprüfung
Für regelmäßige Revisionen ihrer Personalakten
Am 30.10.2018 wurde im Petitionsforum des Deutschen Bundestages eine Online-Petition veröffentlicht, in der über die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer abgestimmt werden kann.
Die erweiterten Grenzen für kurzfristig Beschäftigte sollen nach einem aktuellen Gesetzentwurf, entgegen den ursprünglichen Plänen, weiterhin über den 31.12.2018 hinaus bestehen bleiben.
Zum 22.09.2018 ist es erstmals soweit, dass bei Arbeitnehmern, die ab dem 01.04.2017 durchgehend an denselben Kunden überlassen waren, die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten greift.
Mit der Novellierung des AÜG zum 01.04.17 wurde eine gesetzliche Regelung zur Höchstüberlassungsdauer (HÜD) eingeführt. Diese Regelung besagt, dass der Verleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen darf und umgekehrt, der Entleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate tätig werden lassen darf.