Das neue Merkblatt (Stand: 03/2023) steht Ihnen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Homepage ein neues Merkblatt für Zeitarbeitskräfte veröffentlicht (Stand: Oktober 2021).
Das Merkblatt enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
Zum 1. 10.2021 ist die „Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASBGebV)“ in Kraft getreten.
Somit gelten für Anträge, die seit dem 01. Oktober 2021 bei der BA eingehen die neuen Beträge gemäß dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Neu ist insbesondere, dass die Höhe der Gebühren von nun an mit der Durchführung einer Betriebsprüfung verbunden ist.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Neuerungen:
Die BA hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 09/2020 veröffentlicht.
Der Verleiher ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).
Die 4. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt ab dem 01.09.2020. Die Mindestlöhne entsprechen der Entgeltgruppe 1 der Entgelttabellen der BAP/iGZ-DGB Engelttarifverträge.
Hier finden Sie die LohnUGAÜV_4.
Zum 01.07.2020 treten die Änderungen in der Entgeltgruppen 2 bis 4 der Zeitarbeitstarifverträge iGZ/DGB und BAP/DGB in Kraft.
Sowohl die EG 3 als auch die EG 4 wurden dabei neu definiert.
Die bisherige EG 2 ist in die EG 2a und EB 2 b aufgesprlittet worden.
Die neue Definition finden Sie hier.
Seit dem 03.04.2020 sind die neuen Tarifverträge (BAP-iGZ) der Zeitarbeitsbranche verfügbar.
Über die konkreten Neuerungen informieren wir Sie zeitnah ausführlich.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit dem Stand 03/2019 veröffentlicht.
Am 30.10.2018 wurde im Petitionsforum des Deutschen Bundestages eine Online-Petition veröffentlicht, in der über die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer abgestimmt werden kann.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Bericht "Blickpunkt Arbeitsmarkt | Februar 2108" veröffentlicht. Im Folgenden Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Der erste Beitrag von unserem Geschäftsführer Herr Anbinder im arbeitsblog für Personaldienstleister
ist online. Schauen Sie gern vorbei und melden sich bei Fragen.
Wir freuen uns auf die Reaktionen.
Link zum Beitrag
Das Arbeitsgericht Gießen hat am 13.02.18 (Aktenzeichen 7 Ca 246/17) die Klage eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber abgewiesen.
Heute, am 08.12.17, informierten der BAP und iGZ über die fristgerechte Anpassung des TV BZ Eisenbahn.