Die erweiterten Grenzen für kurzfristig Beschäftigte sollen nach einem aktuellen Gesetzentwurf, entgegen den ursprünglichen Plänen, weiterhin über den 31.12.2018 hinaus bestehen bleiben.
Wie bereits seit 2015 sollen die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dauerhaft beibehalten werden.
Quelle: Entwurf eines Qualifizierungschancengesetzes
(Bundesrats-Drucksache 467/18 - Seite 10.)