Die 4. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt ab dem 01.09.2020. Die Mindestlöhne entsprechen der Entgeltgruppe 1 der Entgelttabellen der BAP/iGZ-DGB Engelttarifverträge.
Hier finden Sie die LohnUGAÜV_4.
Die 4. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt ab dem 01.09.2020. Die Mindestlöhne entsprechen der Entgeltgruppe 1 der Entgelttabellen der BAP/iGZ-DGB Engelttarifverträge.
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