Zum 01.07.2020 treten die Änderungen in der Entgeltgruppen 2 bis 4 der Zeitarbeitstarifverträge iGZ/DGB und BAP/DGB in Kraft.
Sowohl die EG 3 als auch die EG 4 wurden dabei neu definiert.
Die bisherige EG 2 ist in die EG 2a und EB 2 b aufgesprlittet worden.
Die neue Definition finden Sie hier.