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Personalakten bilden nicht nur die Grundlage für die Prüfungen der Erlaubnisbehörde und sollten daher stets den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sie dienen auch den internen Mitarbeiter als Arbeitsgrundlage.


Eine strukturierte Aktenführung, die alle aktuellen rechtlichen und tariflichen Bestimmungen widerspiegelt, sollte für jeden Inhaber einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung selbstverständlich sein. Eine Revision der Personalakten zeigt mögliche Schwachstellen auf, die während einer Betriebsprüfung bemängelt werden könnten.

Bevor ein Prüfer der Erlaubnisbehörde ihre Unterlagen in die Hand bekommt, werden wir bereits eine Sichtung vornehmen. Neben der vertraglichen Umsetzung beinhaltet die Revision alle arbeits-, tarif-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themengebiete, die sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken. Mögliche Prüfungsfeststellungen oder Beanstandungen werden analysiert und in einem folgenden Gespräch ausführlich besprochen.

Gemeinsam erarbeiten wir eine Struktur und einen Aufbau der Personalakte, der zum einen die Bedürfnisse der Zeitarbeitsbranche und zum anderen die Bedürfnisse Ihres Unternehmens widerspiegelt, so dass künftige Betriebsprüfungen ohne Sorgen angegangen werden können.

Die Revision der Personalakten umfasst folgendes Dienstleistungsangebot:

  • Stichprobenartige oder vollständige Aktenprüfung
  • Überprüfung tariflicher und arbeitnehmerüberlassungsspezifischer Bestimmungen
  • Überprüfung vom Aufbau und Inhalt der Lohnabrechnungen
  • Revision der sozialversicherungsrechtlichen Unterlagen und ausländerrechtlichen Bestimmungen
  • Zusammenfassen der Feststellungen in einem detaillierten Prüfbericht
  • Nachhaltung der Handlungsempfehlungen
  • Halbjährliche/jährliche Wiederholung der Revision