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Ab den 01.04.2019 haben sich die tariflichen Gehälter in den Zeitarbeitstarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB erhöht.

Mit der Lohnabrechnung für den Monat April sollten Sie darauf achten, dass die neuen Entgelte ausgewiesen sind. 
 
Eine mögliche Anpassung der Löhne und Verrechnung mit Branchenzuschlägen oder übertariflichen Zulagen ist unter den gesetzlichen und tariflichen Voraussetzungen möglich.
 
Die Entgelttabellen für West und Ost finden Sie unter folgendem Link.