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Aktuelle News und Informationen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung 


Heute, am 08.12.17, informierten der BAP und iGZ über die fristgerechte Anpassung des TV BZ Eisenbahn. 

Am 01.06.2017 einigten sich Zeitarbeitstarifvertragsverbände BAP und iGZ, dass für Arbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden, rückwirkend ab 01.04.2017 frühestens zum 01.01.2018

In der Metall- und Elektroindustrie können Zeitarbeiter künftig deutlich länger beschäftigt werden als bisher. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die Gewerkschaft IG Metall haben sich darauf verständig, die seit Anfang April gültige gesetzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten auf bis zu 48 Monate anzuheben.
 

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 03.04.2017 ein aktualisiertes Merkblatt für Erlaubnisinhaber veröffentlicht. Jeder Verleiher ist bei Vertragsschluß verpflichtet seinem Mitarbeiter ein solches Merkblatt auszuhändigen.

 Link zum Merkblatt 

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz veröffentlicht.

 Link zur Weisung

Am 28.02.2017 wurde der Gesetzestext zur Novellierung des AÜG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt zum 01.04.2017 in Kraft. Unter folgendem Link finden Sie den Gesetzestext:
 Link zum Gesetzestext

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Bericht "Blickpunkt Arbeitsmarkt | Januar 2107" veröffentlicht. Im Folgenden Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.  

Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 1. April 2021. Danach entfällt die Entgelttabelle Ost. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Tabelle West ist dann für das gesamte Bundesgebiet anwendbar.

Ein besonderer Erfolg für die Gewerkschaften ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte in den Entgeltgruppen 1 und 2. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31. Dezember 2019.

 Zum online Beitrag des DGB