Die Hannoversche Allgemeinen Zeitung, die davon berichtet beruft sich auf den neuen "Tarifvertrag zum Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern", der ihr vorliege.
Der Bundestag hat im Herbst 2016 neue Regeln für die knapp eine Million Zeitarbeiter beschlossen. Um Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern, wurde grundsätzlich eine Höchstverleihdauer von 18 Monaten vorgeschrieben. Das Gesetz enthält jedoch eine Öffnungsklausel für die Tarifparteien.
Die neue Regelung für die Metallindustrie sehe vor, dass Arbeitgeber und Betriebsräte auf der Firmenebene eine Verleihdauer von bis zu 48 Monaten vereinbaren könnten, sagte Rio Antas aus der Tarifabteilung des IG-Metall-Vorstands der HAZ. "Das ist aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertreter dem freiwillig zustimmen."
Eine Höchstverleihdauer von vier Jahren sieht die IG Metall als Ausnahme an, um betrieblich über den tarifvertraglich geregelten Rahmen hinaus bessere Beschäftigungsbedingungen zu sichern.