Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit dem Stand 03/2019 veröffentlicht.
Alle Personaldienstleister sind verpflichtet ab diesem Zeitpunkt, für alle Neueinstellungen, bei Vertragsschluss das aktuelle Merkblatt auszuhändigen.
Das Merkblatt finden Sie unter folgendem Link.