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Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeitarbeitgeberverbände iGZ und BAP einen neuen Tarifabschluss erreicht.
Nachdem die Tarifpartner erhöhte Stundenentgelte bereits für die Entgeltstufen (EG) 1 bis 2b im letzten Jahr vor dem Hintergrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns verhandelt hatten, steigen nun auch die Tarifentgelte für Fachkräfte ab Entgeltstufe 3 bis 9 mit Wirkung ab dem 1. April 2023.

Die Tariflöhne steigen demnach folgendermaßen:

 Die EG 3 erhöht sich von 13,32 Euro auf 15,06 Euro,

 die EG 4 von 14,08 Euro auf 15,92 Euro,

 die EG 5 von 15,90 Euro auf 17,85 Euro,

 die EG 6 von 17,90 Euro auf 19,82 Euro,

 die EG 7 von 20,89 Euro auf 23,06 Euro,

 die EG 8 von 22,49 Euro auf 24,69 Euro sowie

 die EG 9 von 23,72 Euro auf 25,89 Euro.

Die tarifvertraglichen Vereinbarungen können erstmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.03.2024 gekündigt werden.