Die Tarifvertragsparteien BAP und iGZ haben 8 weitere Branchenzuschlagstarifverträge mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen.
Damit wurden alle bisher bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge mit Ausnahme des Tarifvertrages für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) an das neue AÜG angepasst.
Mit der IG Metall wurden folgende Tarifverträge abgeschlossen:
TV BZ HK
TV BZ TB
TV BZ ME – wurde bereits am 08.05.2017 abgeschlossen –
Mit der IG BCE wurden folgenden Tarifverträge abgeschlossen:
TV BZ Kunststoff
TV BZ Kautschuk
TV BZ PE – gewerblich
TV BZ KS
TV BZ Chemie – wurde bereits am 22.06.2017 abgeschlossen –
Mit ver.di wurden folgende Tarifverträge abgeschlossen:
TV BZ PPK
TV BZ Druck – gewerblich
Alle diese Tarifverträge treten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Mit der für den TV BZ Eisenbahn zuständigen Gewerkschaft EVG wurde vereinbart, die Gültigkeit des Tarifvertrages um drei Monate bis zum 31.12.2017 zu verlängern, um diesen Zeitraum für Verhandlungen zu nutzen.