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Die BA hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 09/2020 veröffentlicht.

Der Verleiher ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).

Ab der Seite 3 unter Punkt C. Lohnuntergrenze und Branchenmindestlöhne sind die aktuellen und zukünftigen Mindeststundenentgelte auf Grundlage der Vierten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung bis 31.12.2022 eingearbeitet.

Weitere Änderungen erfolgten nicht. Das aktuelle Merkblatt der BA 09/20 ist hier als PDF-Dokument beigefügt.